AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der vitrado GmbH, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 78381, UST-ID: DE213005788, nachfolgend „vitrado“ genannt.

 1.       Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

 1.1   Das Affiliate-Netzwerk "vitrado.de" ist ein Produkt der vitrado. Bei diesem kann der vitrado-Partner, im Folgenden kurz "Partner" genannt, bestimmte Produkte und Dienstleistungen von Produktanbietern über die vitrado-Plattform bewerben. Für jede erfolgreiche Bewerbung erhält der Partner eine Vergütung nach den folgenden Bedingungen.

 1.2   Für das Verhältnis zwischen dem Partner und vitrado gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners erkennt vitrado nicht an, es sei denn, vitrado hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) zugestimmt. Hinsichtlich des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und dem Produktanbieter gelten ggf. zusätzlich die Teilnahmebedingungen des Produktanbieters.

 2.       Vertragsschluss

 2.1   Der Vertrag kommt nach Anmeldung des Partners und schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch vitrado zustande. Die Anmeldung des Partners kann entweder über das Anmeldeformular auf der Internetseite von vitrado (www.vitrado.de) oder über ein entsprechendes Formular auf den Internetseiten von mit vitrado kooperierenden Partnerprogrammen erfolgen. Die Anmeldung ist kostenlos.

 2.2   Der Partner ist verpflichtet, die zur Anmeldung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; zu den Pflichtangaben zählt auch die Angabe der E-Mail-Adresse sowie die für den Vertrieb über vitrado.de genutzte Webseite. Spätere Änderungen dieser Daten hat der Partner vitrado unverzüglich mitzuteilen, indem er die Änderungen selbst online auf der Internetseite von vitrado in seinem Partnerprofil vornimmt.

 2.3   Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass er alle diesen Vertrag betreffenden Informationen über die bei der Anmeldung angegeben E-Mail-Adresse erhält.

 3.       Rechtliche Stellung des Partners

 3.1   Zwischen dem Partner und vitrado wird ein Arbeitsverhältnis, ein Handelsvertretervertrag oder sonstiges Dienstverhältnis nicht begründet.

 3.2   Bei Vermittlungstätigkeit des Partners für einen Produktanbieter kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Partner und dem Produktanbieter zustande. Für dieses Vertragsverhältnis finden zusätzlich die Teilnahmebedingungen des Produktanbieters Geltung. Diese sind jederzeit auf der Anbieter-Detailseite unter „Voraussetzungen“ zu finden.

 3.3   Kunden, die Produkte aufgrund von Partnerwerbung erwerben oder die als Partner selbst Vertragsprodukte erwerben (nachfolgend "Kunden"), sind ausschließlich Kunden des jeweiligen Produktanbieters. Ein Vertragsverhältnis kommt immer direkt zwischen dem Kunden und dem Produktanbieter zustande. Weder vitrado noch der werbende Partner sind Teil dieses Vertragsverhältnisses. Der Produktanbieter hat das Recht, einen Kunden abzulehnen, ohne hierfür dem Partner eine Begründung geben zu müssen. Der Partner kann aus dem Nichtzustandekommen eines Vertrages mit einem durch ihn beworbenen Kunden keine Ansprüche ableiten.

 3.4   Der Produktanbieter kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit ändern. Die Produktanbieter halten sämtliche Rechte hinsichtlich ihrer Logos, ihrer Handelsnamen oder ihrer Marken und sonstiger gewerblicher Schutzrechte. Die vorgenannten Regelungen müssen vom Partner ausdrücklich akzeptiert werden.

 3.5   Der Partner kann in keinem Fall für die vitrado oder die Produktanbieter rechtsverbindlich handeln, insbesondere ist er nicht berechtigt, mit den Kunden eine von den Geschäftsbedingungen und Tarifen für die einzelnen Vertragsprodukte abweichende Vertragsgestaltung (z.B. durch abweichende Vertragslaufzeiten) zu vereinbaren. Vergütungsweitergabe (eine Art Rabatt auf das Produkt) als auch das Zufügen von weiteren Mehrwerten (z.B. Sachwerte) zum Produkt durch den Partner ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn, die zusätzlichen Teilnahmebedingungen des Produktanbieters schließen diese Möglichkeit aus. Der Partner ist nicht zum Inkasso berechtigt.

 4.       Rechte und Pflichten des Partners

 4.1   Die Anmeldung beim vitrado-Netzwerk berechtigt den Partner, an den sogenannten offenen Produktanbieterprogrammen der vitrado-Plattform teilzunehmen und die jeweiligen Vertragsprodukte zu bewerben. Darüber hinaus kann er sich bei den Produktanbietern für die Teilnahme an registrierungspflichtigen Programmen bewerben. Den Partner trifft keine Verpflichtung, für vitrado tätig zu werden.

 4.2   Ein Anspruch des Partners gegenüber vitrado oder dem Produktanbieter auf Aufnahme in ein bestimmtes Produktanbieterprogramm besteht nicht. vitrado bzw. der Produktanbieter sind nicht verpflichtet, dem Partner die Werbung für jedes im Partnerprogramm enthaltene Produkt zu ermöglichen. vitrado bzw. der jeweilige Produktanbieter ist berechtigt, die Liste der zu bewerbenden Produkte und die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten jederzeit zu ändern. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass vitrado bzw. der Produktanbieter ihn ohne Begründung auch während einer bereits laufenden Bewerbung ausschließen und sperren dürfen.

 4.3   Der Partner ist verpflichtet, die jeweiligen zusätzlichen Teilnahmebedingungen der einzelnen Produktanbieter einzuhalten. Jede Abweichung von den in dem jeweiligen Produktanbieterprogramm festgelegten Bestimmungen ist unzulässig. Insbesondere verpflichtet sich der Partner, nur die von dem Produktanbieter in dem jeweiligen Programm zur Verfügung gestellten Materialien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden und diese ausschließlich für die Bewerbung der Vertragsprodukte zu nutzen. Die von dem Produktanbieter zur Verfügung gestellten Materialien dürfen insbesondere nicht ergänzt oder verändert werden, es sei denn, der Produktanbieter lässt dies ausdrücklich zu. vitrado übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Werbematerialien des Produktanbieters. Für Bewerbungen, die nicht gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und/oder des jeweiligen Produktanbieterprogramms erfolgen, wird keine Vergütung geschuldet.

 4.4   Der Partner darf Produkte nur dann gegenüber Verbrauchern aktiv bewerben, wenn er mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Empfängers handelt. Der Wortlaut einer solchen Einwilligung muss mindestens lauten:

"Ich stimme der Verwendung meiner Bestandsdaten (Name, Kontaktdaten) durch …(Partner) für Zwecke der Werbung für Produkte und Dienstleistungen der freenet AG und der mit dieser verbundenen Unternehmen nach §§ 15ff. AktG (Apps, Online- und Mediendienste, Telekommunikations- und TV-Dienste/-produkte, Software, Hardware und Zubehör, Energiedienstleistungen) zu und bin damit einverstanden, dass ich zu diesen Zwecken postalisch, per E-Mail, SMS, Telefon oder Telemedien informiert werde. In bin damit einverstanden, dass zu den vorgenannten Zwecken meine Bestandsdaten gespeichert, mit Onlinekennungen und Webtrackingdaten (z.B. Cookies, Werbe-IDs, Geräte-IDs oder IP-Adressen) abgeglichen und verwendet werden. Zur Verknüpfung verschiedener Endgeräte dürfen pseudonymisierte Kennungen (z.B. Telefonnr., E-Mailadressen) verwendet werden. Ich kann meine Einwilligungen jederzeit ganz oder teilweise widerrufen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.“

Der Empfänger muss diese Erklärung durch Unterschrift oder Ankreuzen bewusst und ausdrücklich abgegeben haben. Bei Erhebung und jeder Verwendung der Daten zu Werbezwecken ist der Empfänger auf die Widerrufsmöglichkeit hinzuweisen.

Sofern der Partner Produkte mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste (Telemedien im Sinne von § 1 Abs. 1 TMG, z.B. Webseiten, Apps) bewirbt, hat er zudem sicherzustellen, dass der Kunde eine wirksame Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1a, 7 DSGVO für Onlinemarketingzwecke von vitrado bzgl. der Speicherung von Informationen oder den Zugriff auf Informationen, die bereits in dem vom Kunden verwendeten Endgerät gespeichert sind, erteilt hat. Die Informationen für den Kunden zur Erteilung der Einwilligung müssen mindestens folgenden Inhalt haben:

„Wir benötigen Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies und anderen Technologien durch uns und unsere Partner (vitrado GmbH), um persönliche Daten auf Ihrem Gerät zu speichern und zu verarbeiten. Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren. Die Anzeigen-Leistung kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Zur Nutzung für einen oder mehrere Verarbeitungszwecke kann ermittelt werden, ob unterschiedliche Geräte zu Ihnen oder Ihrem Haushalt gehören. Ohne Ihre Zustimmung können wir Ihnen keine Inhalte anzeigen, für die eine Personalisierung erforderlich ist. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit anpassen.“

Die Information zum Vorliegen der Einwilligung hat der Partner zu dokumentieren und als Parameter in dem zu übermittelnden Trackinglink zu übergeben.

 4.5   Marken, Warenzeichen und oder ein gewerbliches Schutzrecht von vitrado oder vom Produktanbieter darf der Partner nur verwenden, wenn und soweit ein schriftliches oder elektronisches Einverständnis von vitrado oder des Produktanbieters vorliegt. Dies gilt auch für die Nutzung in E-Mail-Adressen oder Domains.

 4.6   Der Partner ist verpflichtet, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das vitrado-Netzwerk oder das der Produktanbieter zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen der Netzwerke zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute Force Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Netzwerk oder einzelne Beteiligte schädigen können.

 4.7   Jegliche Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht, diese AGB oder zusätzliche, produktanbieterspezifische Bedingungen verstoßen, ist untersagt. Dem Partner ist es insbesondere untersagt zu versuchen, die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte unter Verwendung der ihm überlassenen Werbemittel, Tracking-Links und/oder sonstigen technischen Hilfsmitteln mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Geschäftsabschlüsse herbeizuführen:

 4.7.1         Vortäuschung von Geschäftsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nichtexistierender Daten bei Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen oder Online-Registrierung.

4.7.2         Verwendung von Werbeformen, die zwar Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vom Produktanbieter vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird.

4.7.3         Durch technische Hilfsmittel herbeigeführte "Clicks" ohne die bewusste und willentliche Mitwirkung eines Kunden.

 4.8   Im Fall eines Verstoßes gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder bei Zuwiderhandlung oder Missachtung der vom Produktanbieter aufgestellten Vorgaben und Bestimmungen behält sich vitrado das Recht vor, dem Partner den Zugang zu seinem Partner-Konto zu sperren. Der Partner wird vitrado bzw. den Produktanbieter bestmöglich bei der Aufklärung von erhobenen Vorwürfen über unlauteres oder rechtswidriges Verhalten des Partners (insbesondere bei Betrugsverdacht) unterstützen und der vitrado innerhalb der gesetzten Frist eine befriedigende bzw. verwertbare Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen zukommen lassen. Der Partner erklärt sich einverstanden, dass der Anbieter die zu einer möglichen Anspruchsverfolgung erforderlichen persönlichen und sonstigen Daten des Partners an den Produktanbieter und an Dritte weitergeben darf. Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Vergütungen bis zur Klärung des Sachverhalts von der vitrado einbehalten werden können.

 5.       Vergütung

 5.1   Für jede erfolgreiche Bewerbung eines Vertragsproduktes durch den Partner über die vitrado-Plattform gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und des jeweiligen Produktanbieterprogramms erhält der Partner von der vitrado eine Vergütung/Werbevergütung. Die Voraussetzungen und die Höhe der Werbevergütung „per Sale" oder "per Lead" richten sich für sämtliche Vertragsprodukte nach den zum Zeitpunkt der erfolgreichen Bewerbung jeweils aktuellen Konditionen des jeweiligen Produktanbieterprogramms.

 5.2   Für nicht rechtswirksame Verträge werden vom Anbieter keine Vergütungen geschuldet, und zwar unabhängig vom Ablauf einer vereinbarten Stornohaftungsfrist. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn der Vertrag wirksam widerrufen oder angefochten wurde, z.B. weil die Erklärung des Kunden durch Täuschung oder sonst auf rechtwidrige Weise erlangt wurde, sie weder von ihm stammt noch ihm zuzurechnen oder aus sonstigen Gründen unwirksam ist.

 5.2.1         Bei vereinbarter Vergütungszahlung "per Sale" ist eine erfolgreiche Bewerbung erst dann gegeben, wenn aufgrund der Bewerbung des Partners ein endgültiger, rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Produktanbieter und dem Kunden vorliegt und der jeweilige Produktanbieter den konkreten Vertragsschluss gegenüber vitrado bestätigt hat, der Vertrag zwischen Produktanbieter und Kunden durch den Kunden erfüllt wird und vitrado eine entsprechende Werbevergütung von dem Produktanbieter erhalten hat.

5.2.2         Bei vereinbarter Vergütungszahlung "per Lead" ist eine erfolgreiche Bewerbung durch den Partner erst dann gegeben, wenn dem jeweiligen Produktanbieter existierende, wahrheitsgemäße und vollständige Kontaktdaten eines tatsächlich existierenden Interessenten übermittelt werden und die Übermittlung, Echtheit und Vollständigkeit der Daten durch den Produktanbieter gegenüber vitrado bestätigt wird und vitrado eine entsprechende Werbevergütung von dem Produktanbieter erhalten hat.

 5.3   Erfolgt innerhalb von bis zu sechs (6) Monaten nach Generierung des Sales oder Leads keine Bestätigung durch den Produktanbieter gegenüber vitrado, gilt der jeweilige Sale oder Lead als nicht erfolgreich beworben. Ein Anspruch auf die Vergütung besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Partner kann gegenüber vitrado die erfolgreiche Bewerbung nachweisen.

 5.4   Etwaige vor dem Bestehen des Vergütungsanspruchs geleistete Vergütungszahlungen gelten als Vorschusszahlungen und sind bei Entfallen der Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch von dem Partner zurückzuzahlen. Das ist insbesondere der Fall, sofern keine Bestätigung des Sales oder Leads durch den Produktanbieter erfolgt oder vitrado keine Vergütung von dem Produktanbieter erhält.

 6.       Abrechnung der Vergütungen

 6.1   Fällige Vergütungen werden zweimal monatlich abgerechnet. Sofern der Partner vorsteuerabzugsfähig ist, leistet vitrado die Vergütungszahlung grundsätzlich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, wenn und soweit die Leistungen des Partners umsatzsteuerpflichtig sind und der Partner dieses vitrado nachgewiesen hat. Ohne Nachweis wird keine Umsatzsteuer an den Partner ausbezahlt. Der Partner ist für die Entrichtung der Steuer auf seine Einkünfte selbst verantwortlich.

 6.2   Die Auszahlung der Vergütungen an den Partner erfolgt mittels Überweisung auf das vom Partner in seinem Profil angegebene Konto ab einem Guthabenstand von 25 €, es sei denn, vitrado und der Partner haben abweichende Regelungen vereinbart.

 6.3   Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Partner innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Abrechnung in Textform gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Bei späteren Einwänden ist der Anbieter berechtigt, dem Partner dem ihm entstehenden Rechercheaufwand in Rechnung zu stellen.

 6.4   vitrado ist berechtigt, Zahlungsansprüche des Partners aus Vergütungen, Gutschriften, Zuschüssen etc. mit offenen Posten zu verrechnen oder bei Betrugsverdacht ausstehende Vergütungen in angemessenem Umfang einzubehalten.

 6.5   Der Partner kann gegenüber vitrado ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen oder mit Ansprüchen aus Vergütungen, Gutschriften, Zuschüssen etc. nur aufrechnen, sofern und soweit diese Ansprüche von vitrado schriftlich oder elektronisch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 7.       Gewährleistung

 7.1   vitrado weist darauf hin, dass allein der Produktanbieter verantwortlich ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Werbematerialien und sonstigen Informationen. Dies umfasst insbesondere auch die Informationen, die für die jeweilige Detailseite der Vertragsprodukte bestimmt sind.

 7.2   vitrado übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Vertragsprodukte und gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Vertragsprodukte ab (einschließlich u. a. der Gewährleistung z. B. für die Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben).

 8.       Haftung

 8.1   Mit Ausnahme der von dem Produktanbieter zur Verfügung gestellten Werbematerialien ist der Partner verantwortlich für die Informationen, die er im Rahmen seiner Bewerbung an Dritte übermittelt. Insbesondere weist die vitrado darauf hin, dass die Versendung von Spam-Mails untersagt ist. Dies umfasst vor allem die Versendung unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Weiter versichert der Partner, mit den Informationen und seiner Bewerbung keine Marken, Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter zu verletzten und nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

 8.2   Betreibt der Partner eine Website, ist er allein verantwortlich für den Betrieb und die Inhalte seiner Website. Er darf mit seiner Internet-Präsenz in Form, Inhalt und Zweck weder gesetzliche Vorschriften noch die guten Sitten oder Rechte Dritter (z. B. Namens-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeitsrechte) verletzen. Er sichert vitrado zu, dass sämtliche Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und keine strafbaren oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalte aufweisen. Der Partner verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder gewaltdarstellende Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Partner zu Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Zudem gelten zusätzlich die Teilnahmebedingungen des Produktanbieters.

 8.3   Der Partner verpflichtet sich, vitrado von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund oder im Zusammenhang mit den Informationen und der Bewerbung oder der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Partners geltend gemacht werden, sowie vitrado die Kosten einer Rechtsverteidigung zu ersetzen.

 8.4   Die Haftung des Partners bezieht sich nicht auf die von den Produktanbietern zur Verfügung gestellten Werbematerialien.

 8.5   vitrado haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung von vitrado (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website) gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Insbesondere haftet vitrado weder für die vom Produktanbieter zur Verfügung gestellten Werbematerialien oder Vertragsprodukte, noch für Handlungen oder Unterlassungen der Produktanbieter. vitrado haftet nicht für eine Änderung der Vertragsprodukte, ihrer Konditionen oder für den Wegfall von Vertragsprodukten im bzw. nach dem Zeitraum der Bewerbung durch den Partner.

 8.6   Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nur, sofern nicht Körper, Leben oder Gesundheit von der Pflichtverletzung betroffen sind oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 9.       Vertragslaufzeit und -ende

 9.1   Der Partnerstatus besteht auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit sowohl von vitrado als auch vom Partner durch Abmeldung mit sofortiger Wirkung beendet werden.

 9.2   Ein Anspruch des Partners auf Vergütungen für erfolgreich beworbene Produkte besteht nur, solange der Partner angemeldet ist. Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Abmeldung sind ausgeschlossen.

 9.3   Mit der Abmeldung als Partner erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte des Partners an den von vitrado zur Verfügung gestellten Anzeigen, Informationsmaterialien und sonstigen Darstellungen. Der Partner ist verpflichtet, nach erfolgter Abmeldung sämtliche davon betroffenen Werbemittel von seinen Werbeplattformen zu entfernen.

 10.   Änderung und Neufassung der AGB

10.1 vitrado behält sich das Recht vor, diese AGB, und/oder die Leistungs- bzw. Produktbeschreibungen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss, welche die vitrado nicht veranlasst oder beeinflussen kann, erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen vitrado notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

10.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 10.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien für den Kunden zumutbar ist.

10.3 Nach Ziffer 10.1 beabsichtigte Änderungen werden dem Partner mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. vitrado verpflichtet sich, den Partner in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

11.   Datenschutz

 11.1           Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit dem Partner einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten) sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikations- oder Telemediendiensten (Verkehrs- oder Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet oder nutzt vitrado nur, wenn und soweit der Partner eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt.

 11.2           Der Partner ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

 12.   Schlussbestimmungen

 12.1           Sollte eine der Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung vereinbaren.

 12.2           Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen der vitrado und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 12.3           Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist - soweit gesetzlich zulässig - Hamburg. vitrado ist jedoch befugt, das Gericht am Sitz des Partners anzurufen.

 12.4           Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine Partei ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Ungeachtet des vorstehenden Übertragungsverbots ist es vitrado gestattet, diesen Vertrag an ein mit der vitrado nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen.

 12.5           Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern bei Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfügung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 12.6           Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: vitrado ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.